Unternehmen und Anwaltskanzleien
Wir unterstützen bei der Planung, Einführung und Optimierung von DoRIS.
Behörden Deutschland
Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Firma HAESSLER gilt für deutsche Behörden eine spezielle Vereinbarung (Öffnungsklausel für zugrundeliegende Basissoftware MIRES sowie Pflegevertrag). Grundlage: Kieler Beschlüsse
Behörden International
Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme, soweit es noch keinen regional ansässigen Vertriebspartner in Ihrem Land gibt.
Gesprächspartner
Unsere Mitarbeiter beraten bei der geplanten Einführung von DoRIS, beantworten Fragen und erstellen passende Angebote.
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